Cannabispflanzen gediehen im Gewächshaus

Angeklagte waren vom Erfolg ihrer Aufzucht selbst überrascht – Sachverständige sollen offengebliebene Fragen klären

Von Mathias Klink

BACKNANG. Ein 24-jähriger Auszubildender und ein 30-jähriger Arbeitsloser stehen vor dem Schöffengericht. Sie sollen ab Mai 2008 in einem Gewächshaus auf Steinbacher Markung vier Cannabispflanzen angebaut und mit erstaunlichem Erfolg großgezogen haben. Der Prozess wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln geht jedoch in die Verlängerung: Zum Folgetermin werden zwei Sachverständige des Landeskriminalamtes geladen, um offengebliebene Fragen zu klären.

Der Tatvorwurf wurde von beiden Backnangern eingeräumt. Wie der Jüngere erläuterte, hatte sich die Sache allerdings anders entwickelt, als er und sein Kumpel sich das zunächst vorgestellt hatten. Im Internet waren sie auf das Thema Hanfbau gestoßen. „Einfach zum Ausprobieren“ habe er vier Samen um etwa 40 Euro bestellt und eingepflanzt. „Ich habe nicht gewusst, was sich da entwickelt“, sagte der angehende Forstwirt, der zur Aufzucht auf einem Gartengrundstück, das seine Schwester gepachtet hatte, mit seinem Freund eigens ein Gewächshaus errichtet hatte.

Dem Besitzer des Grundstücks hatte man offenbar erzählt, man wolle Tomaten, Zuckermais und Tabak darin anbauen. Wie der 66-jährige Rentner vor Gericht als Zeuge ausführte, hatte er noch gedacht, es sei für den Anbau dieser Früchte Mitte Mai zwar schon „zemmlich“ spät, ansonsten hatte er aber keinen Argwohn gehegt. Da sein Hühnergarten neben diesem Grundstück gelegen sei, habe er sowohl die beiden Angeklagten als auch einen Bruder des 30-Jährigen dort „äls“ gesehen. In das Gewächshaus sei er indes nie gegangen; auch Hineinschauen sei wegen der dicken Folie nicht möglich gewesen. Im August 2008 war die Plantage von einer Polizeistreife entdeckt worden, nachdem die Cannabispflanzen durch die Dachluken des Gewächshauses bereits deutlich zu sehen waren. Die vier Pflanzen wurden von der Polizei abgeerntet, wobei nach Trocknung über 1000 Gramm Marihuana sichergestellt wurden. „Überrascht, wie gut das funktioniert“, zeigte sich daher auch der seit März 2009 arbeitslose Ältere der beiden Angeklagten. Und auch Richter Hans-Peter Züfle bescheinigte den beiden anhand vorgelegter Lichtbilder „durchaus gärtnerischen Erfolg“. Dabei hatte der 30-Jährige, der Anfang Juli eine Haftstrafe antreten musste, den erfolgreichen Zuchtverlauf gar nicht mehr mitbekommen, was von seinem Verteidiger als „Besitzaufgabe“ und Ende der Sachherrschaft über die Betäubungsmittel gewertet wurde. Zudem sei die Drogenmenge zu dem Zeitpunkt, als sein Mandant in die Haft einrücken musste, in einem deutlich niedrigeren Bereich gelegen. Unklar war auch, wie stark und bis wann sich die beiden Angeklagten überhaupt regelmäßig um die Pflanzen gekümmert hatten. Nach mehreren Besprechungen wurde daher beschlossen, auf einen Fortsetzungstermin zwei Sachverständige vom Landeskriminalamt zu laden. Bis dahin soll auch der Versuch unternommen werden, die restlichen Asservate noch zu analysieren.