- Kreis 30.07.2010
Alkohol wird oft bedenkenlos verkauft
Jugendliche Testkäufer unterwegs: 13 Beanstandungen bei 30 Käufen – Junge Straftäter sind immer häufiger betrunken
Verkaufen Geschäfte Jugendlichen bedenkenlos Alkohol? Dieser Frage gingen Polizei und Kommunen nach und schickten jugendliche Testkäufer in die Läden in acht Gemeinden beziehungsweise Städten. Bei etwa 30 Testkäufen gab es 13 Beanstandungen, also in mehr als einem Drittel der Fälle.
BACKNANG/WAIBLINGEN (pol). Sechs 17- jährige Mädchen und ein 16-jähriger Junge haben unter polizeilicher Leitung versucht, in 28 Geschäften und Tankstellen Alkohol zu kaufen. Hierbei ging es um branntweinhaltige Mixgetränke und hochprozentige Alkoholika, wie Wodka. In 15 Verkaufsstellen hielten sich die Verantwortlichen an das Jugendschutzgesetz, indem sie eine Alterskontrolle durchführten. 13 Betroffene müssen aber mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen. Sie haben verbotswidrig hochprozentigen Alkohol an die Jugendlichen verkauft und keine Alterskontrolle durchgeführt. Der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche kann mit einem Bußgeld von bis zu 3500 Euro geahndet werden.
Auch derjenige, der als 18-Jähriger oder älterer Erwachsener hochprozentigen Alkohol erwirbt, um diesen anschließend an Jugendliche zu übergeben verstößt gegen das Jugendschutzgesetz.
Die Bevölkerung wird immer häufiger mit den negativen Begleiterscheinungen von Alkoholexzessen in der Öffentlichkeit wie Pöbeleien, Provokationen, Ordnungsstörungen oder Körperverletzungen konfrontiert. Die Hemmschwelle Gewalt anzuwenden sinkt unter Alkoholeinfluss. Auch das Risiko als junger Mensch Opfer einer Straftat zu werden, steigt mit dem Grad der Alkoholisierung. Dennoch muss die Polizei eine bedauerliche steigende Tendenz verzeichnen. 2009 waren im Rems-Murr-Kreis 14,8 Prozent der sogenannten Jungtäter bei den Straftaten alkoholisiert. 2008 waren es noch 12,8 Prozent gewesen. Allein bei den Körperverletzungsdelikten standen über 30 Prozent (2008: 20,8 Prozent) der Jungtäter unter Alkoholeinfluss. Bei den gefährlichen beziehungsweise schweren Körperverletzungsdelikten waren dies 32,5 Prozent. Nach Angaben des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden im Jahr 2008 (Zahlen aus 2009 liegen noch nicht vor) im Rems-Murr-Kreis 109 Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren aufgrund akuter Alkoholintoxikation stationär im Krankenhaus behandelt. Gegenüber 2007 (Anzahl: 84) ist dies eine Steigerung von 29,8 Prozent. 2001 waren dies noch 41 Fälle.
Alkoholtestkäufe sind seit April 2010 auch in Baden-Württemberg zulässig, jedoch an enge Voraussetzungen gebunden. Durchgeführt werden dürfen sie nur von Polizei und Kommune. Als Testkäufer sollen Polizeianwärter und Beamtenanwärter oder Auszubildende der Kommunen eingesetzt werden. Der Jugendliche wie auch seine Eltern müssen dem Einsatz zustimmen. Für die nun durchgeführte Aktion standen insgesamt 10 Auszubildende aus Schorndorf, Waiblingen, Weinstadt und dem Landratsamt zur Verfügung, von denen sieben eingesetzt wurden. Begleitet wurden sie von Jugendsachbearbeitern der Polizei und Mitarbeitern des städtischen Vollzugsdienstes aus Weinstadt, Backnang, Winnenden und Waiblingen.
Mit der Aktion sollen Verkaufsstellen für die konsequente Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken sensibilisiert werden. Die Frage nach dem Alter und die Kontrolle des Ausweises muss für das Verkaufspersonal zur Norm werden, zumal viele Kassensysteme beim Scannen alkoholhaltiger Waren einen akustischen und optischen Warnhinweis geben.
In Backnang wurde bei sechs Testkäufen ein Verstoß festgestellt. In Aspach waren vier junge Testkäufer unterwegs: Zweimal erhielten sie anstandslos Alkohol. In Sulzbach wurde ein Testkauf durchgeführt — und gleich beanstandet, weil der junge Käufer Alkohol bekam.

