- Kreis 25.01.2012
Wohl nur drei Standorte für Windräder
Der nördliche Teil des Landkreises taugt nicht wirklich für wirtschaftliche und verträgliche Windkraftanlagen
Im nördlichen Teil des Landkreises kommen wohl nur drei Standorte für Windkraftanlagen infrage: Das Gemarkungsdreieck von Backnang, Oppenweiler und Sulzbach in der Nähe des Eschelhofs, das Greutfeld bei Spiegelberg und eine Fläche zwischen Allmersbach am Weinberg und Kurzach. Die anderen Standorte haben einen Haken. Sie taugen entweder nicht von der Windausbeute oder sie liegen in einem Naturschutzgebiet oder zu nah an der Bebauung.
Von Matthias Nothstein
BACKNANG. Die Hürden für den Bau eines Windrads sind hoch, auch wenn einige Vorgaben bereits gelockert werden. So gab es zum Beispiel bisher ein Schwarz-Weiß-Denken, wonach das Land nur in Vorrangflächen und Ausschlussflächen eingeteilt ist. Am 30. August dieses Jahres wird diese bisherige Regelung insofern aufgehoben, dass es zwar weiterhin Vorrangflächen gibt, der ganze Rest jedoch als graue Fläche ausgewiesen wird. Damit dürfen die als privilegiert eingeschätzten Windräder überall dort gebaut werden, wo sie die baurechtlichen Bedingungen erfüllen. Das heißt: Sie müssen 700 Meter von der Wohnbebauung entfernt sein und sie dürfen nicht in Natur-, Arten- oder Wasserschutzgebieten errichtet werden. Auch sonst gibt es einige Punkte, die einen Bau unmöglich machen. Etwa die Nähe von Straßen. Von Kreisstraßen müssen 30 Meter Abstand eingehalten werden, von Landesstraßen gar 40 Meter. Für Karl-Heinz Bayer vom Baurechtsamt des Landratsamtes sind diese Abstandswerte angesichts von nahezu 200 Meter hohen Windrädern noch viel zu gering. Er sähe es lieber, wenn die Bauwerke unter anderem wegen des möglichen Eiswurfs so weit von den Straßen abrücken würden, wie die Nabenhöhe und der halbe Rotordurchmesser addiert ergeben. Da sich Windräder auch nicht mit Richtfunkstrecken vertragen, kann die Existenz eines solchen Funkturms auch ein Windkraftprojekt unmöglich machen. Das ist zum Beispiel auf der Hohen Brach ein Thema. Der Gipfel ist mit 586 Metern zwar die höchste Erhebung des Landkreises, beherbergt aber auch den Fernsehturm samt Antennensammelsurium.
Wenn Investoren ein Windkraftprojekt angehen wollen, so brauchen sie die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Umweltbehörde im Landratsamt. In diesem Stadium können mehrere Behörden Stellungnahmen abgeben: das Umweltschutzamt inklusive des Naturschutzes oder die Geschäftsbereiche Straßen und Forst. Es müssen Gutachten vorgelegt werden zu den Themen Lärmschutz, Schattenwurf oder Eiswurf. Sind alle Kriterien erfüllt, hat der Investor auch das Recht, bauen zu dürfen. Dies kann unter Umständen für einige Kommunen zu einem Problem werden. Nämlich dann, wenn diese für das betreffende Gebiet oder die nähere Umgebung selbst Pläne haben. Wenn sie etwa ein neues Baugebiet ausweisen wollen, das dann näher als 700 Meter an das Windrad heranrücken würde. Aus diesem Grund sind jetzt die Kommunen gefordert, vorausblickend aktiv zu werden. Bayer: „Wer es selbst in der Hand haben will, wo was hinkommt, der muss jetzt planen.“ In den vergangenen Wochen wurden die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltungen in Infoveranstaltungen auf den neuesten Stand gebracht. Es existiert auch ein Arbeitskreis Windkraft, bei dem Planer und Bürgermeister sich austauschen können. Und im vergangenen Herbst gab es in der Schwabenlandhalle in Fellbach eine Veranstaltung der Landesregierung zum Thema.
Um ineffizienten Wildwuchs vorzubeugen, hat die Landesregierung den Investoren im Windenergieerlass Baden-Württemberg noch eine weitere Hürde aufgestellt. Voraussetzung für eine Stromvergütung nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) ist, dass der Standort auch von der Windqualität taugt und wirtschaftlich ist. Ein Maß für die Beurteilung der Tauglichkeit eines Standortes stellt der im EEG definierte Referenzertrag dar. Dazu wird der Jahresertrag eines im Gesetz definierten Referenzstandortes zugrunde gelegt. Eine geplante Anlage muss mindestens 60 Prozent des Ertrags dieser Referenzanlage bringen. Zum Erreichen dieser Mindestertragsschwelle ist eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 bis 5,5 Meter pro Sekunde in 100 Metern über Grund erforderlich. Doch für Investoren gilt meist die Ertragsschwelle von 80 Prozent des Referenzertrages als Mindestrichtwert für einen Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Im Erlass heißt es dazu: „Dieser Mindestertrag wird in der Praxis – fast unabhängig vom Anlagentyp und Nabenhöhe – erst an Standorten mit einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 bis 6 Metern in 100 Meter über Grund erreicht.“ Richtig gut sind erst Standorte mit einer sogenannten Windhöffigkeit von 8 Metern pro Sekunde, aber solche Werte gibt es im ganzen Rems-Murr-Kreis nicht. Unterm Strich bleiben im nördlichen Kreisgebiet wohl nur die drei erwähnten Standorte für Interessenten übrig. Nördlich von Nassach bläst der Wind zwar stark, aber da müsste der Naturschutz noch zustimmen. Und westlich von Jux ist die Wohnbebauung zu nah.
Deutlich besser sieht es im südlichen Kreisgebiet aus. Viele Standorte auf den Höhen des Schurwalds und nördlich des Remstals bieten gute Windgeschwindigkeiten. Bayer listet etwa den Hohberg bei Plüderhausen und die Buocher Höhe auf. Aber auch die Hänge bei Winterbach und Kernen taugen für Windräder, sofern sich die Gemeinden dies in ihren Flächennutzungsplanungen vorstellen können.

