- Backnang & Kreis 08.02.2010
Wieder mal betrunken die Freundin verprügelt
30-Jähriger muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 9 Monate hinter Gitter – Arbeiter nahm sein Alkoholproblem nie ernst
Weil er seine damalige Freundin (20) brutal verprügelte, schickte das Backnanger Amtsgericht einen 30-jährigen Stuttgarter für 9 Monate ins Gefängnis. Aufgrund vielfacher ähnlicher Vorfälle in der Vergangenheit gab es keine Bewährung mehr für den Angeklagten.
Von Mathias Klink
BACKNANG. Die Anklage warf dem in Stuttgart geborenen Deutschen türkischer Abstammung vor, im Juli vergangenen Jahres zu nächtlicher Stunde völlig betrunken bei seiner in einer sozialen Einrichtung für Hörgeschädigte wohnende Freundin in Backnang aufgetaucht zu sein. Nach einem Streit vor dem Haus, bei dem sich eine Nachbarin und eine Betreuerin eingemischt hatten, zog sich der Angeklagte zunächst zurück. Eine Viertelstunde später sei er aber wieder dort erschienen und habe abermals massiv um Einlass gebeten. Als eine Mitbewohnerin im ersten Stock ihre Balkontür öffnete, nutzte er die Gelegenheit, kletterte hoch und gelangte so ins Haus. Dort schlug der in einer Möbelspedition als Arbeiter beschäftigte Mann auf seine Freundin ein, wovon die junge Hauswirtschafterin multiple Prellungen und Hämatome an Gesicht und Unterarmen davontrug.
Nur das beherzte Eingreifen einer 52-jährigen Nachbarin sowie deren Ehemannes verhinderte Schlimmeres. Der Angeklagte floh und nahm noch das Handy seiner Freundin mit. Er konnte später von Polizeibeamten am Backnanger Bahnhof aufgegriffen werden.
Der Sachverhalt wurde durch mehrere Zeugenaussagen auch so bestätigt. Selbst der in der Verhandlung sehr höflich erscheinende Angeklagte gab zu, aus Wut seiner damaligen Freundin „ein bisschen“ Ohrfeigen gegeben zu haben. „Nach den Lichtbildern ist das aber ein bisschen mehr als ein bisschen“, gab Richterin Miriam Indra dem Angeklagten deutlich zu verstehen – wenngleich sich dieser immer wieder auch bei der mit einer Gebärdendolmetscherin erschienenen Geschädigten entschuldigen wollte. Seinen Beteuerungen von einer zwischenzeitlich erfolgten Versöhnung und erneuter trauter Zweisamkeit konnte allerdings keiner so recht folgen.
Ähnliche Delikte – auch gegen Frauen und meist unter Alkohol – erschienen dem Gericht im Hinblick auf seine stattlichen 18 Voreinträge ohnehin nicht wesensfremd. „Wenn Frauen nicht machen, was er will, kriegen sie Schläge“, konstatierte daher auch der Staatsanwalt, der ebenso im Alkohol das eigentliche Problem des Mannes liegen sah. Davon zwar wissend, habe er indes nie eine Einsicht in diese Grundproblematik gezeigt oder gar das Bedürfnis gehabt, daran etwas zu verändern.
Eine Schuldminderung konnte dem Angeklagten aus diesem Grunde nicht zugestanden werden, darin waren sich Gericht und Staatsanwaltschaft einig. „Hier ist Schluss“, lautete der Schlusssatz im Plädoyer des Staatsanwalts, der auf eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe pochte. Auch Richterin Indra stellte fest, dass es bezüglich einer günstigen Sozialprognose des Möbelpackers „nicht gut aussieht“. Nie an seinem Problem gearbeitet, kaum ein Jahr ohne Voreintrag überstanden und selbst in der Bewährung rückfällig geworden, sah sie ebenfalls keine Möglichkeit für eine Bewährung der neunmonatigen Haftstrafe gegeben. Der so Verurteilte kündigte indes umgehend an, in Revision zu gehen.

