Berliner Urteil gilt nicht für Backnang

Beim Tulpenfrühling sind auch die Geschäfte geöffnet – „Wir werden nicht abrücken vom Sonntagsschutz“

Das Frühlingsfest „Backnanger Tulpenfrühling“ findet in diesem Jahr am 28. März statt. An diesem Sonntag sind auch die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Das hat der Gemeinderat jetzt mehrheitlich beschlossen.

Von Reinhard Fiedler

BACKNANG. Vier Räte stimmten gegen den von der Verwaltung präsentierten Beschlussvorschlag. Darunter auch Siegbert Herrmann (SPD). Mit seiner (abgelesenen) Begründung erzielte er bei Ratskollegen und Zuhörer erhöhte Aufmerksamkeit. Nicht wegen seiner Begründung als solcher, vielmehr wegen der bei ihm ungewohnten Eloquenz. Irgendwann verriet er, dass das „nicht auf meinem Mist gewachsen ist“, sondern dass er sich bei einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes bedient hatte.

Danach ist der Wechsel von Ruhetag und Arbeitstag auch heute eine wichtige und kostbare Lebensorientierung, die nicht leichtfertig preisgegeben werden dürfe. Eine Preisgabe führe zu einer weiteren Aushöhlung des Familienlebens und zur Verarmung unserer Sozialkultur. Der freie Sonntag solle ermöglichen, dass beispielsweise Verwandtschaft, Freundschaften und Nachbarschaften gepflegt werden können. Herrmann: „Das einheitsstiftende Symbol des Sonntags darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“ Der Backnanger Tulpenfrühling werde zur Legitimation eines verkaufsoffenen Sonntags inszeniert.

Herrmann hatte zwar angegeben, dass er aus einer Urteilszusammenfassung zitiert hatte, jedoch – wohl unbeabsichtigt– unterschlagen, dass eben dieses Urteil nicht eins zu eins auf Backnang übertragen werden kann.

Weshalb, das erklärte Gisela Blumer. Der Leiterin des städtischen Rechts- und Ordnungsamtes war sofort aufgefallen, dass es sich um ein Urteil vom 1. Dezember 2009 handelte, das ganz speziell für Berlin gefällt worden war. Während in Baden-Württemberg drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich sind (und Backnang davon lediglich zwei beansprucht), sind im Land Berlin vier verkaufsoffene Sonntag gestattet. Das aber genügte Geschäftsleuten an der Spree nicht, im vergangenen Jahr wollten sie zusätzlich auch an den vier Adventssonntagen ihre Läden öffnen. Jedoch schob das Gericht diesem ihrem Vorhaben einen Riegel vor.

Neben Herrmann und zwei Grünen verweigerte auch Dr. Lutz-Dietrich Schweizer seine Zustimmung zum Sonntagseinkauf. Der CIB-Stadtrat mahnte auch mit Blick auf Winnenden ein „Jahr der Stille“ an und empfahl das Motto „Entschleunigung hat Vorfahrt“.

Dr. Ute Ulfert (CDU) und Heinz Franke (SPD) unterstrichen, dass der Tulpenfrühling in erster Linie den Charakter von gemeinsamem Erleben habe und dass der kommerzielle Aspekt nicht an erster Stelle stehe. Ulfert, die auch Kirchengemeinderätin ist: „Wir werden nicht abrücken vom Sonntagsschutz.“ Mehr als zwei verkaufsoffene Sonntage dürfe es in Backnang nicht geben, sagte sie.