Auenwald: Chillplatz eröffnet im Spätsommer oder Herbst

Der Auenwalder Gemeinderat beschließt einstimmig die Benutzungsordnung für die Open-Air-Freizeitanlage für Jugendliche in Lippoldsweiler.

Der Chillplatz für Jugendliche aus Auenwald ist auf dem ehemaligen Bauhoflagerplatz östlich des Vereinsheimsgeländes des TSV Lippoldsweiler geplant (unten). Archivfoto: Florian Muhl

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Der Chillplatz für Jugendliche aus Auenwald ist auf dem ehemaligen Bauhoflagerplatz östlich des Vereinsheimsgeländes des TSV Lippoldsweiler geplant (unten). Archivfoto: Florian Muhl

Von Florian Muhl

Auenwald. Seit mittlerweile sechs Jahren ist eine selbstverwaltete Freizeitfläche als Begegnungsstätte für Jugendliche im Freien im Gespräch, jetzt wird es ernst. Die Planungen sind abgeschlossen, jetzt soll es demnächst mit den Bauarbeiten losgehen. Spätestens im dritten Quartal dieses Jahres, also im Spätsommer oder Herbst, soll der zwischen Lippoldsweiler und Bruch gelegene Chillplatz eröffnet werden. Das stellte Bürgermeister Kai-Uwe Ernst bei der Informationsveranstaltung Ende Februar in der Mehrzweckhalle in Aussicht.

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Auenwalder Gemeinderat jetzt auch einstimmig die Benutzungsordnung für die Open-Air-Freizeitanlage für Jugendliche. Darin ist klar geregelt, welche Nutzungen unter welchen Bedingungen überhaupt zulässig sind (siehe Infotext). Diese wurden im Vorfeld auch mit den Jugendlichen umfassend besprochen. Oberster Grundsatz ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, sowohl was die Nutzung des Chillplatzes selbst betrifft als auch gegenüber allen Angrenzern und Anwohnern.

Zu der Infoveranstaltung vor einem Monat war es gekommen, weil Nachbarn – insbesondere aus der Anwohnerschaft Dinkeläcker – Bedenken bezüglich der Lärmbelästigung geäußert hatten (wir berichteten). Aus diesem Grund wird nun parallel zu den Bauarbeiten die von den Anwohnern favorisierte geänderte Ausführung mit einem optimierten Lärmschutz gegenüber der Baugenehmigungsbehörde angestoßen.

Im nächsten Schritt kann die Ausschreibung erfolgen

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Wie der Bürgermeister jetzt ankündigte, kann im nächsten Schritt die Ausschreibung für die Erstellung des Chillplatzes erfolgen, sobald der Haushaltsplan 2024 im Gemeinderat beschlossen ist. Erfreulicherweise hatten sich schon mehrere Bürger auch im Rahmen der Informationsveranstaltung bereit erklärt, mit Rat und Tat gemeinsam mit den Jugendlichen an der Umsetzung des Projekts mitwirken zu wollen.

Der Wunsch nach einer selbstverwalteten Freizeitfläche als Begegnungsstätte im Freien für Jugendliche ging ursprünglich aus einem Jugend-Hearing am Bildungszentrum Weissacher Tal sowie der Auenwalder Jugendlichen im Jahr 2018 hervor. Gemeinsam mit den Jugendlichen und einem Ingenieurbüro wurden mehrere Standorte in Auenwald auf ihre Eignung untersucht. Insbesondere wünschten sich die Jugendlichen einen Rückzugsort, wo sie sich ungestört treffen können und dabei die Nachbarn nicht stören. Im Oktober 2018 beschloss der Gemeinderat den Standort für den Chillplatz auf dem ehemaligen Bauhoflagerplatz östlich des Vereinsheimsgeländes des TSV Lippoldsweiler. Die damalige Kostenschätzung belief sich laut Ingenieurbüro auf 23.800 Euro.

Das sich nun anschließende Baugenehmigungsverfahren zog sich bis ins vergangene Jahr hin; erst im September 2023 erteilte das Regierungspräsidium die Baugenehmigung. Bestandteil für das gesamte Verfahren war neben der baulichen Ausgestaltung auch eine Benutzungsordnung für diese Fläche, die die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Chillplatzes regelt.

Auszug aus der Benutzungsordnung

Zweckbestimmung Die Anlage dient örtlichen Akteuren der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit als Begegnungsstätte, hauptsächlich in Selbstverwaltung.

Benutzung Die Nutzung erfolgt ohne Anmeldung und schriftliche Genehmigung.
– Die Anlage ist bis spätestens 24 Uhr sauber zu verlassen.
– Angrenzende fremde Grundstücke dürfen nicht betreten werden.
– Musikinstrumente und elektroakustische Geräte dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe.
– Das aufgestellte Toilettenhäuschen ist frei ohne Schlüssel zugänglich und ist zu benutzen. Die Nutzer müssen WC-Papier und Seife für den Eigengebrauch mitbringen.

Veranstaltungen Veranstaltungen können ausnahmsweise stattfinden, beispielsweise Sommerfest/Workshops/Meetings des Jugendreferats oder der Jugendvertretung, außerdem vorangemeldete Privatveranstaltungen wie besondere Geburtstage. Diese müssen im Rathaus mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angemeldet werden. Erst nach Ausstellung einer schriftlichen Genehmigung/Benutzungsvereinbarung ist eine Veranstaltung zulässig. Bei mehreren Benutzern haben jeweils angemeldete Veranstaltungen Vorrang.
– Als Veranstaltung gelten angemeldete Besuche auf dem Chillplatz mit einer Dauer von mehr als einer Stunde oder mit mehr als zehn Personen je Gruppe. Veranstalter und damit Verantwortlicher ist, wer die Veranstaltung bei der Gemeinde anmeldet.

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Erstellt:
22. März 2024, 06:00 Uhr

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