Der Steinbrecher der Firma Tino in Lippoldsweiler steht (noch) ruhig da

Von ihren Plänen, in Lippoldsweiler in einer Halle eine Anlage zur Erdaufbereitung aufzustellen, ist die Firma Tino noch nicht abgerückt. Gleichzeitig wächst der Widerstand der Anwohner. Auch die Gemeinde verfolgt andere Pläne. Wenig zuversichtlich ist auch das Landratsamt.

Benjamin Rader (links) und Alexander Rümke, die beiden Tino-Geschäftsführer, haben den Kampf noch nicht aufgegeben, dass ihr Steinbrecher, der noch ungenutzt hinter ihrer Halle steht, doch noch zum Einsatz kommen kann. Foto: Alexander Becher

© Alexander Becher

Benjamin Rader (links) und Alexander Rümke, die beiden Tino-Geschäftsführer, haben den Kampf noch nicht aufgegeben, dass ihr Steinbrecher, der noch ungenutzt hinter ihrer Halle steht, doch noch zum Einsatz kommen kann. Foto: Alexander Becher

Von Florian Muhl

Auenwald. Lärm, Staub und noch mehr Lkw-Verkehr – das befürchten die Anwohner, die direkt gegenüber der geplanten Anlage in Auenwald-Lippoldsweiler wohnen. Noch läuft der Steinbrecher nicht. Es gibt noch keine Freigabe. Auf einem ehemaligen Firmengelände der Firma Wendler (Däfernstraße 13) möchte die Firma Tierra Noble (Tino) Erde aufbereiten. Dazu gehört, Betonabbruch zu brechen und zu recyceln sowie Erdmaterial zu sieben. Vor rund 170 Bürgerinnen und Bürgern in der Auenwaldhalle hatte der Technische Ausschuss des Gemeinderats das Bauvorhaben Mitte Dezember vergangenen Jahres bei zwei Gegenstimmen abgelehnt (wir berichteten). Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung hatte das Amt für Umweltschutz Mitte Dezember erneut von dem Bauvorhaben erfahren und nahm Kontakt mit dem Baurechtsamt der Stadt Backnang auf. Dabei hat das Amt für Umweltschutz die relevanten Mengenschwellen für die Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht des Vorhabens der Stadtverwaltung Backnang mitgeteilt. „Diese Mengenschwellen liegen bei 100 Tonnen Gesamtlagerkapazität sogenannter nicht gefährlicher Abfälle beziehungsweise bei zehn Tonnen oder mehr je Tag im Fall der Behandlung dieser nicht gefährlichen Abfälle“, sagt Isabelle Kübler, Pressesprecherin des Rems-Murr-Landratsamts, auf Anfrage unserer Zeitung.

Mitte Januar fand ein weiterer Gesprächstermin beim Baurechtsamt der Stadt Backnang statt, an dem auch Vertreter des Amts für Umweltschutz, Fachbereich Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz, teilgenommen haben. Dieser Termin diente der Vorstellung des Vorhabens seitens der Firmenvertreter und Planer. Dabei wurde vonseiten des Amts für Umweltschutz mündlich mitgeteilt, „dass aufgrund der Gebietseinstufung ,eingeschränktes Gewerbegebiet‘ die Aussicht auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Behandlung nicht gefährlicher Abfälle sehr fragwürdig erscheint“, so Isabelle Kübler.

Die Entscheidung obliegt dem Baurechtsamt Backnang

Der Grund für diese Aussage: Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sollten aufgrund ihrer typischerweise störenden Wirkung in einem „uneingeschränkten Gewerbegebiet“ oder einem Industriegebiet angesiedelt werden. Die Sprecherin des Landratsamts macht deutlich: „Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch dem zuständigen Baurechtsamt, in diesem Fall Backnang.“ Im Gespräch sei gegenüber der Firma darauf hingewiesen worden, dass ein immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtiger Anlagenbetrieb – oberhalb der entsprechenden Mengenschwellen – ohne entsprechende Genehmigung einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt darstellen kann.

„Bei dem vom Landratsamt bereits zitierten Termin am 15. Januar wurde entschieden, dass das Verfahren beim Baurechtsamt vorerst ruht, bis sich die Bauherrschaft entscheidet, was nun tatsächlich vor Ort stattfinden soll“, sagt Baurechtsamtsleiter Thomas Kleibner auf Anfrage. Das Problem bei dem beantragten Bauvorhaben sei, dass Sieb- und Brecharbeiten mit großen Maschinen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürften.

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„Zwar haben die Betreiber mitgeteilt, dass sie die Grenzwerte der zu bearbeitenden Materialien nicht überschreiten werden, allerdings ist bereits der bloße Betrieb solcher großen Anlagen genehmigungspflichtig“, stellt Thomas Kleibner klar. Baurechtlich unproblematisch wären reine Lagerungen bis zu einer Nutzfläche von 100 Quadratmetern.

„Eine Ausweisung als reines Gewerbegebiet ist nicht zielführend“

Abschließend sagt der Amtsleiter der Stadtverwaltung Backnang: „Wir haben leider noch keine Rückmeldung seitens der Betreiber erhalten und konnten daher baurechtlich noch nicht abschließend über den Fall entscheiden. Sollte es bei den beantragten Nutzungen bleiben, würde der Fall an die untere Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt weitergereicht werden.“

„Im Bereich der Däfernstraße 13 wurden mittlerweile mehrere Aufstellungsbeschlüsse gefasst, um die dortige Situation städtebaulich zu ordnen.“ Darauf weist Kai-Uwe Ernst hin. „Berücksichtigt wurden hier, wenn möglich, jeweils die Einwendungen der Anlieger und Träger öffentlicher Belange“, so der Auenwalder Bürgermeister weiter. Es geht um den Bebauungsplan „Am Riedbächle“. Nachdem der Entwurf öffentlich auslag und Stellungnahmen eingegangen waren, hat der Gemeinderat Ende Februar entschieden, im Textteil die Änderung aufzunehmen, dass Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen sind. Außerdem wurden Hinweise ergänzt wie der auf Gewässerrandstreifen. „Unverändert in allen Aufstellungsbeschlüssen ist die Ausweisung des Gebiets als eingeschränktes Gewerbegebiet“, teilt Bürgermeister Ernst mit. Und weiter: „Eine Ausweisung als reines Gewerbegebiet ist aus städtebaulicher Sicht unter Berücksichtigung der nahe liegenden Wohnbebauung nicht zielführend und schafft weiteres Konfliktpotenzial.“

Benjamin Rader, einer der beiden Tino-Geschäftsführer, ist der Meinung, dass „das Umweltamt sagt, dass die Genehmigung eventuell möglich ist, sobald es ein reines Gewerbegebiet ist und kein eingeschränktes“. Vorgabe wäre aktuell, dass der Bruch von Beton unzulässig wäre. „Dabei liegt der Fokus auf der Aufbereitung von Erde“, so Rader. Und zur Hallennutzung sagt er: „Wir hatten auch mit dem Bürgermeister einen Termin bezüglich eines Vorschlags zum Umbau eines Hallenteils für die Nutzung mehrerer kleinerer Unternehmer und Neugründer speziell in Auenwald, um Gewerbetreibende nach Auenwald zu holen und zu halten. Hierbei lässt der Bürgermeister gerade noch prüfen, ob ein gemeinsamer Marktzugang mit uns hier rechtlich zulässig ist.“ Es bleibt spannend in Auenwald, wie die Entscheidung letztlich ausfallen wird.

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Erstellt:
8. März 2024, 06:00 Uhr

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