Taurus-Abhöraffäre

Ermittlungsverfahren gegen Luftwaffeninspekteur eingestellt

Nach einem abgehörten Gespräch deutscher Offiziere über den Marschflugkörper Taurus hat die Berliner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt. So begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz wegen der Taurus-Affäre wurde eingestellt (Archivfoto).

© IMAGO/Nikito/IMAGO

Das Ermittlungsverfahren gegen den Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz wegen der Taurus-Affäre wurde eingestellt (Archivfoto).

Von dpa

Nach einem abgehörten Gespräch deutscher Offiziere zum Marschflugkörper Taurus hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen den Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz eingestellt. Das Verfahren sei formal eingeleitet worden, weil Privatpersonen wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht Anzeigen erstattet hätten, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Von einer Aufnahme der Ermittlungen sei abgesehen und das Verfahren am 10. April eingestellt worden, weil der Anfangsverdacht nicht gegeben sei. „Insbesondere lagen keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln des Angezeigten vor. Etwaige Unachtsamkeiten wären möglicherweise disziplinarrechtlich relevant, sind aber als fahrlässiges Handeln nicht strafbewehrt.“ Ermittlungen gegen weitere Personen würden in dem Zusammenhang nicht geführt. Zuvor hatte das Portal „Business Insider“ berichtet. 

Ein russischer Nachrichtendienst hatte eine Schaltkonferenz von vier hohen Offizieren der Luftwaffe abgehört. Sie hatten über Einsatzszenarien für den deutschen Marschflugkörper gesprochen, falls der Taurus doch noch an die Ukraine geliefert würde. Der Lauschangriff war Anfang März über Deutschland hinaus ein Thema. 

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) stellte sich vor die Offiziere und bestätigte damals, dass auch Gerhartz selbst als zweiter von insgesamt vier Teilnehmern über eine nicht sichere Leitung zugeschaltet war. Vor möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen müssten Ermittlungen abgewartet werden, sagte er damals. 

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Erstellt:
7. Mai 2024, 23:12 Uhr

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