Baden-Württemberg

Extremismusverdacht – zehn Verfahren gegen Polizisten im Jahr 2023

Im vergangenen Jahr wurden im Südwesten laut Innenminister Thomas Strobl (CDU) zehn Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen des Verdachts rechtsextremistischer Straftaten aufgenommen.

Einstellungsberater würden geschult, Anzeichen für eine Radikalisierung zu erkennen, betont Thomas Strobl.

© dpa/Marijan Murat

Einstellungsberater würden geschult, Anzeichen für eine Radikalisierung zu erkennen, betont Thomas Strobl.

Von red/epd

Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg zehn Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen des Verdachts rechtsextremistischer Straftaten aufgenommen. 2022 seien es sogar 30 gewesen, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mit. Parallel wurden im vergangenen Jahr zehn Disziplinarverfahren eröffnet, im Jahr davor 49.

Bislang ziehen sich die Verfahren laut Strobl hin. Von den 40 Ermittlungsverfahren der beiden Vorjahre seien 30 noch nicht abgeschlossen. In einem Fall gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe, sechs Verfahren wurden eingestellt. In einem weiteren Fall wurde der Prozess gegen Zahlung einer Geldauflage beendet.

Auch Disziplinarverfahren laufen

Disziplinarverfahren dauern noch länger, weil häufig erst das Ergebnis des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abgewartet wird. So sind laut Innenminister von den 59 Disziplinarverfahren 41 noch am Laufen. Zwei Beamte auf Probe wurden entlassen, ein weiteres Entlassungsverfahren ist in Vorbereitung.

Strobl weist darauf hin, dass es für ein Verfahren tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat brauche. „Das Vorliegen einer ‚rechtsextremistischen Gesinnung’ oder das ‚Vertreten von Verschwörungsideologien’ erfüllt für sich betrachtet grundsätzlich keine Straftat“, erläutert er gegenüber der AfD. Als Beispiele für Straftaten nennt er das Verbreiten von Propagandamitteln, das Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen sowie Körperverletzung und Beleidigung.

Die Landespolizei überprüfe schon im Einstellungs- und Auswahlverfahren umfassend die Bewerberinnen und Bewerber. Vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gebe es dann eine zweite Überprüfung. Einstellungsberater würden geschult, Anzeichen für eine Radikalisierung zu erkennen, betont der Minister. (1007/10.05.2024)

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Erstellt:
10. Mai 2024, 16:22 Uhr

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