Landgericht Heilbronn

„Gaspedal bis zum Bodenblech durchgedrückt“ - Urteil gegen Raser

Mitten in Heilbronn tritt ein junger Autofahrer auf das Gaspedal und rast über die Straße. Es kommt zum tödlichen Unfall. Ein Gericht hat den 21-Jährigen jetzt verurteilt.

Das Urteil steht fest.

© dpa/Christoph Schmidt

Das Urteil steht fest.

Von red/dpa

Ein 20-Jähriger rast mit seinem 300 PS schweren Sportwagen im Februar 2023 durch eine Tempo-40-Zone in der Heilbronner Innenstadt, überfährt beinahe eine Fußgängerin und kracht kurze Zeit später mit fast 100 Kilometern pro Stunde in ein Auto, das aus einer Garageneinfahrt fährt. Der 42-jährige Autofahrer, ein Familienvater, stirbt noch am Unfallort, seine Ehefrau wird schwer verletzt, seine Kinder leicht.

Monatelang hat das Heilbronner Landgericht den Unfall in allen Details aufgearbeitet, zahlreiche Zeugen und Experten angehört - und ist am Montag zu dem Schluss gekommen, dass der Crash kein Unfall war, sondern Mord. Die Zweite Große Jugendkammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Das Opfer habe nicht mit dem heranschießenden Raser rechnen können und sei arglos und auch wehrlos gewesen. Der Raser wiederum habe nicht damit rechnen können, dass seine Fahrt in der Innenstadt bei einer derart hohen Geschwindigkeit glimpflich ausgehen würde.

Unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen verurteilte das Landgericht den heute 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Außerdem muss er seinen Führerschein abgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nur kurz vor dem Aufprall hatte der als Temposünder bereits bekannte junge Autofahrer fast eine Fußgängerin überfahren, die gerade noch ausweichen konnte. Und trotzdem, so die Kammer, habe der Mann sein Auto weiter beschleunigt. „Er trat das Gaspedal bis zum Boden durch“, sagte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung.

Verteidiger gingen von fahrlässiger Tötung aus

Zwar habe er, als er das einfahrende Fahrzeug des 42-Jährigen gesehen habe, noch gebremst - eine Verhinderung der Kollision sei aber aufgrund der hohen Geschwindigkeit nicht mehr möglich gewesen, so das Gericht. Das Bremsen ändere nichts, erklärte der Richter. „Wenn ich eine Pistole abfeuere und es mir anders überlege, nachdem die Kugel den Lauf verlassen hat, hilft das auch nichts mehr“, sagte er.

Der 21-Jährige sei sich zudem bewusst gewesen, dass in der Straße in der Innenstadt bei hohen Geschwindigkeiten Unfälle mit Querverkehr drohten. Er sei nicht zurückgeblieben, sondern normal entwickelt. Zudem habe sich der Crash erst zwei Monate nach einem Aufbauseminar ereignet, bei dem dem jungen Mann erklärt worden sei, wie sich der Bremsweg bei hohen Geschwindigkeiten verlängere.

In der ursprünglichen Anklage war selbst die Staatsanwaltschaft noch von Totschlag und versuchtem Totschlag ausgegangen, sie hatte sich aber im Laufe der Beweisaufnahme der Argumentation der Zweiten Großen Jugendkammer angeschlossen. Diese hatte ihrerseits den Hinweis erteilt, es könne sich auch um Mord und versuchten Mord handeln.

Immer wieder Mordanklagen nach Rasereien

Illegale Autorennen gelten bereits seit Oktober 2017 als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein „Rennen gegen sich selbst“.

In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Mordanklagen nach Rasereien oder illegalen Autorennen gegeben. Besonders bekannt wurde der Fall zweier Männer, die sich 2016 auf dem Berliner Ku’damm ein Rennen geliefert hatten, bei dem ein unbeteiligter Rentner starb. Hier wurde ein Fahrer wegen Mordes und der zweite Raser wegen versuchten Mordes verurteilt.

Für Schlagzeilen sorgte auch ein Prozess in Stuttgart vor vier Jahren: Ein damals 21-Jähriger hatte bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Er kollidierte mit seinem Auto mit einem Kleinwagen, in dessen Trümmern zwei Menschen starben. Angeklagt war der junge Mann wegen Mordes, verurteilt wurde er zu fünf Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags.

Verteidigung kündigt Revision an

Die Verteidigerin des 21-Jährigen kündigte an, Revision gegen das Mordurteil einlegen zu wollen. Man sei mit der rechtlichen Einschätzung des Gerichts nicht einverstanden. „Wir wollen, dass der Bundesgerichtshof dieses Verfahren überprüft“, sagte sie. Bislang habe der BGH noch keinen vergleichbaren Fall entschieden.

Der Anwalt der Witwe des Getöteten sagte, das Urteil bringe den Familienvater nicht zurück. „Die Familie hat aber die Hoffnung, dass sich das Urteil herumspricht“, sagte er. Und dass der Raser-Szene klar werde, dass es sich bei solchen Taten nicht um Unfälle, sondern um Mord handle.

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Erstellt:
22. April 2024, 15:54 Uhr
Aktualisiert:
22. April 2024, 18:15 Uhr

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