Backnang will Kiffen auf dem Straßenfest verbieten

Die Stadtverwaltung in Backnang plant, das Rauchen von Cannabis auf dem Straßenfest zu untersagen. Auch andernorts wird das Kiffen trotz Teillegalisierung verboten bleiben, beispielsweise in Freibädern. Viele Gastrobetreiber wollen keine Joints in ihren Außenbereichen.

Im Café „Base – on the river“ an den Murrtreppen in Backnang weist ein Schild die Gäste auf das Cannabisverbot hin. Foto: Alexander Becher

© Alexander Becher

Im Café „Base – on the river“ an den Murrtreppen in Backnang weist ein Schild die Gäste auf das Cannabisverbot hin. Foto: Alexander Becher

Von Anja La Roche

Rems-Murr. Einen Joint zu rauchen, das ist zwar jetzt ab dem Alter von 18 Jahren legal, doch bei Weitem nicht überall erlaubt. Während das Cannabisgesetz vorsieht, dass Kiffen auch an und 100 Meter um Schulen, Spielplätzen und Sportstätten verboten bleibt, können die Betreiber von Biergärten, Cafés und Co. selbst ein Verbot erwirken. Dabei zeigt sich, dass das Rauchen eines Joints vielerorts unerwünscht ist. Die Freibadbetreiber verstehen ihre Anlagen schon per Gesetz als Konsumverbotszone. Die Stadt Backnang will das Kiffen zudem auf dem Straßenfest verbieten.

Das Backnanger Straßenfest soll eine cannabisfreie Zone bleiben

Viel Beachtung in den Medien bekommt gerade die Tatsache, dass auf großen Festen wie dem Oktoberfest in München und dem Frühlingsfest in Stuttgart Cannabis weiterhin verboten sein wird. Und so sieht es auch beim Backnanger Straßenfest aus. „Um dem Kinder- und Jugendschutz Rechnung zu tragen, sieht die Stadtverwaltung Backnang vor, den Konsum von Cannabis auf dem Straßenfest zu verbieten“, sagt der Oberbürgermeister Maximilian Friedrich. „Hierzu werde ich eine Allgemeinverfügung erlassen.“ Rechtlich fuße diese Allgemeinverfügung auf dem ersten Absatz des Cannabisgesetzes (Paragraf 5), laut dem das Kiffen vor Minderjährigen verboten ist. Und das Straßenfest sei nun mal auch Anlaufstelle für viele Familien mit Kindern und für Jugendliche. Über die letztliche Rechtssicherheit einzelner Verbote habe die Rechtsprechung aber erst noch zu entscheiden, erklärt Friedrich.

Biergartenbesucher in Althütte lehnen Joints am Nachbartisch ab

In vielen Biergärten sieht es ähnlich aus wie auf dem Straßenfest. Für Edgar Weiher beispielsweise ist die Lage klar: In seinem Biergarten in Althütte, Eddi’s Biker-Residenz zum Löwen, darf auch künftig nicht gekifft werden. „Weil wir auch viele Familien und Kinder dahaben“, erklärt er. „Und weil die älteren Leute der Geruch stört.“ Vor seiner Entscheidung habe er bei seinen Gästen herumgefragt, was die sich wünschen. Dabei sei herausgekommen, dass qualmende Joints am Nebentisch nicht gerade willkommen sind. Neben dem störenden Geruch bestehe auch die Sorge, durch ungewolltes Mitrauchen bei eventuellen Verkehrskontrollen durch zu hohe THC-Werte aufzufallen, berichtet der Inhaber. Diese Befürchtung bestätigt sich laut vorherrschender Expertenmeinung zwar nicht, insbesondere nicht im Freien, dennoch ist die Sorge weit verbreitet.

In Eddi’s Biker-Residenz hat es bislang erst zwei Fälle gegeben, in welchen jemand einen Joint dabeihatte. „Die haben aber gefragt und sind dann woanders hingegangen. Vorher haben sie noch etwas gegessen“, berichtet Weiher. Dass es in Zukunft bei manchen Gästen, die gerne kiffen würden, zu Diskussionen kommen könnte, kann er sich aber auch vorstellen. Im Zweifelsfall spreche er eben ein Lokalverbot aus. „Ich mach’ hier die Regeln“, stellt Weiher klar. Er ist gerade dabei, ein Schild oder einen Aufsteller zu entwickeln, das oder der auf das Cannabisverbot hinweisen wird.

Ob er nun auch überlegt, Zigaretten zu verbieten, deren Qualm ebenfalls Gäste belästigen könnte? Edgar Weiher verneint. „Sonst kann ich den Laden zuschließen“, sagt er. Sein Biergarten sei eine beliebte Anlaufstelle für viele Biker. „Unter den Motorradfahrern gibt es viele Raucher.“

Ein anderes Beispiel ist der Biergarten der Gaststätte Pension Eiche in Murrhardt, in dem es ebenfalls verboten bleibt, Gras zu rauchen. Laut Inhaber Andreas Walz ist das zum Schutz seiner Gäste nötig, unter denen auch viele Familien mit Kindern sind; auf dem Gelände befindet sich auch ein Kinderspielplatz. Hinzu kommt, dass er der Teillegalisierung von Cannabis eher skeptisch gegenübersteht. „Das Thema ist mir sowieso suspekt“, bekennt er sich. In dem Biergarten wird künftig ebenfalls ein Schild auf das Cannabisverbot hinweisen.

Im Café „Base – on the river“ neben den Murrtreppen in Backnang steht man dem neuen Gesetz weniger skeptisch gegenüber. „Wir haben nichts dagegen“, erklärt die Serviceleiterin Emelie Fietz. Dennoch ist auch dort das Kiffen im Außenbereich verboten, ein entsprechendes Schild weist bereits darauf hin. „Das passt nicht zu unserem Ambiente. Wir sind ein ziemlich gemischtes Café mit vielen älteren, aber auch jüngeren Leuten.“ Die Besucher könnten ja auf den Murrtreppen nebenan einen Joint rauchen und dann ins Café kommen. Seit der Legalisierung am 1. April hätten schon ein paar Personen versucht, im Base einen Joint zu rauchen, „aber wenn ich die Gäste auf das Verbot hinweise, waren sie immer verständnisvoll.“

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Cannabisverbot für die Gäste in den Freibädern

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Im Freibad des Backnanger Wonnemars, das in zehn Tagen in die Saison 2024 startet, wird Kiffen ebenfalls verboten sein. „Wir sehen uns als Sportstätte an, da ist es schon gesetzlich so geregelt, dass Cannabis nicht erlaubt ist“, erklärt der Betriebsleiter Alexander Happold und verweist dabei auch auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB). In dieser heißt es: Schon das Bundesgesetz reicht aus für ein Cannabisverbot, weil es das Kiffen in und um Sportstätten sowie in der Nähe von minderjährigen Personen verbietet – was bei Freibädern eben beides eine Rolle spielen kann. Die Bäder könnten laut DGfdB aber auch ergänzend zu dem Gesetz ein Konsumverbot für Cannabis in ihre Haus- und Badeordnung mitaufnehmen.

Ebenfalls empfiehlt die Gesellschaft, berauschten Personen aus Sicherheitsgründen keinen Zutritt zum Bad zu gewähren – das bezieht sich auf jegliche berauschende Substanzen. „Ist der zugekifft? Ist der betrunken? Bei Cannabiskonsum ist das schwieriger zu beurteilen“, bedenkt Happold dabei. „Da fehlen natürlich die Erfahrungswerte.“ Grundsätzlich bleibe das Wonnemar aber eine Freizeitanlage und verwandle sich nicht in einen Überwachungsbereich, in dem gezielte Kontrollen durchführt werden. Nur wenn offensichtlich ein Verstoß vorliegt, werde das Personal auf die entsprechende Person zugehen.

Zigaretten zu rauchen, das wird auch weiterhin in den ausgewiesenen Raucherbereichen im Wonnemar möglich sein. Zum Beispiel am Kiosk und beim Eisverkaufswagen an der großen Liegewiese.

Im Freibad in Oppenweiler wird Kiffen ebenfalls verboten. Wer vom Schwimmmeister erwischt wird, der werde wie bei anderen Verstößen gegen die Badeordnung zunächst freundlich zurechtgewiesen und bei erneutem Verstoß des Bades verwiesen, erklärt der Bürgermeister Bernhard Bühler. Er argumentiert damit, dass Freibäder zugleich Sportanlage und Spielplatz seien. Und in diesen verbietet das Cannabisgesetz den Konsum nun mal. Es gehe dabei darum, Kinder, Mitarbeiter und Gäste zu schützen.

Er findet allerdings auch den Vergleich zwischen schädlichem Zigarettenqualm und dem eines Joints berechtigt. „Wir werden uns das Thema in diesem Zusammenhang noch genauer anschauen“, sagt er und meint eine mögliche Verschärfung der kommunalen Polizeiordnung hinsichtlich des Zigarettenkonsums. Auch in Backnang hat der Gemeinderat kürzlich die Polizeiordnung angepasst und Zigaretten und Alkohol auf Spielplätzen verboten – laut Oberbürgermeister Maximilian Friedrich sei man auf diese Idee aber nicht aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis gekommen, sondern aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, Kinder besser vor dem Passivrauchen zu schützen.

Während in Murrhardt die Entscheidung zum Thema Cannabis bis zum Saisonstart in knapp drei Wochen noch bevorsteht, steht auch in Erbstetten das Verbot bereits fest. „Wir haben ein Familienbad und da legen wir Wert darauf, dass das so bleibt“, sagt Irmtraud Wiedersatz, die Bürgermeisterin der Gemeinde Burgstetten. Auch sie interpretiert das Cannabisgesetz so, dass in Freibädern als Sportstätten und Freizeitanlagen für unter anderem auch Familien der Cannabiskonsum verboten sein sollte. „Wir können das gar nicht anders auslegen“, erklärt die Bürgermeisterin. Sie vermutet, dass sowieso kaum Gäste im Freibad Erbstetten kiffen wollen.

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Erstellt:
19. April 2024, 06:00 Uhr

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